Allgemeine Geschäftsbedingungen adena GmbH


Die nachfolgend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen unseren Kunden (im folgenden Besteller genannt) und adena GmbH, Nürnberg (im folgenden adena-mobil genannt) und werden mit der Anmeldung durch Sie anerkannt.

1. Vertragsabschluss

1.1 Der Vertrag kommt per E-mail, auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Bestellers und anschließender schriftlicher Bestätigung durch adena-mobil zustande. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen sind schriftlich zu erfassen.

1.2 An seine Anmeldung ist der Besteller 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist, in der Regel umgehend nach der Anmeldung, erfolgt die Bestätigung durch adena-mobil. Sollten zwischen Anmeldung und Beförderungsbeginn weniger als drei Werktage liegen, ist aufgrund der Kurzfristigkeit eine fernmündliche Abstimmung erforderlich.

1.3 Weicht die Bestätigung von der Anmeldung des Bestellers ab, so liegt in dieser Bestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den adena-mobil 10 Tage gebunden ist. Der Besteller kann innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen, maßgebend ist der Zeitpunkt des Einganges der Annahmeerklärung bei adena-mobil.

2. Zahlung

2.1 Die Bezahlung erfolgt entsprechend der bei Anmeldung gewählten Zahlungsweise, jedoch spätestens bei Antritt der ersten bestellten Fahrt. Sollte keine Zahlung vor Fahrtantritt erfolgt sein, kann adena-mobil die Beförderung verweigern.

2.2 Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Bestellers werden zusätzlich mit einer pauschalisierten Bearbeitungsgebühr von 15 EUR in Rechnung gestellt.

2.3 Der Besteller hat für die Entrichtung des Beförderungsentgelts für seine angemeldeten Mitfahrer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung bei der Anmeldung durch gesonderte ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

3. Leistungen

3.1 Durch den Vertrag verpflichtet sich adena-mobil zur Durchführung der vereinbarten Beförderung mit dem vereinbarten oder einem gleichwertigen Ersatzfahrzeug. Hierbei können auch gleichwertige Ersatzfahrzeuge anderer Unternehmen eingesetzt werden.

3.2 Im Preis sind folgende Grundleistungen enthalten: Die Beförderung entsprechend der gebuchten Transferart und Personenzahl sowie die Beförderung des Gepäcks (pro Person 1 Koffer 20 kg + 1 Handgepäckstück). Nicht enthalten sind Leistungen, die sich aufgrund von Änderungswünschen, Fahrtverlängerungen durch nicht gemeldete Abholadressen sowie das Verhalten des Bestellers oder seiner Mitfahrer ergeben. Die Abholung erfolgt von einer einheitlichen Adresse pro Buchung. Für die Anfahrt weiterer Adressen innerhalb einer Buchung auf direktem Weg von oder zum Flughafen, für über die Freigepäckgrenze hinausgehendes Übergepäck, sperrige Gegenstände (Ski, Sportgeräte, Surfbretter etc.) sowie weitere, nicht im Grundpreis enthaltene oder vereinbarte Leistungen erheben wir einen Zuschlag entsprechend den veröffentlichten Sätzen von adena-mobil. Voraussetzung ist allerdings die Anmeldung dieser Sonderleistungen im Vorfeld der Beförderung bei adena-mobil. Wird diese Anmeldung vom Besteller unterlassen, wird die Beförderung grundsätzlich nach den vereinbarten Grundleistungen durchgeführt. Eine Leistungsänderung ist dann nicht gegeben.

3.3 Die Festlegung der Abholzeiten des Bestellers obliegt ausschließlich adena-mobil. Bestimmende Faktoren bei der Festlegung sind die gewählte Beförderungsart, die Fahrzeit, die Straßen- und Witterungsverhältnisse sowie die Bestimmungen der Kliniken, Reha-Einrichtungen sowie der Charter- und Linienfluggesellschaften. Abweichende Regelungen müssen mit adena-mobil abgestimmt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.4 Der Besteller ist verpflichtet, sich zu der angegebenen Abholzeit am vereinbarten Abholort bereit zuhalten, da sonst der Beförderungsanspruch erlischt. Erfolgen nach Erhalt der Auftragsbestätigung Änderungen der Aufnahmezeiten/Entlasszeiten, der Flugzeiten, der Fluggesellschaft oder des Flughafens, so ist der Besteller verpflichtet, diese schriftlich oder fernmündlich adena-mobil mitzuteilen, da ansonsten ebenfalls die Pflicht zur Beförderung erlischt. adena-mobil haftet nicht für Schäden, die durch Verspätung des Bestellers oder falsche Angaben bei Abschluss des Vertrages entstehen sowie für Verspätungen infolge von Verkehrsstaus, extremen Witterungsverhältnissen, Fluglotsenstreiks und höherer Gewalt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens adena-mobil. Wartezeit für Ankünfte wird ab 30 Minuten nach der gewünschten Abholzeit mit je 0,80 €/Min. berechnet.

3.5 Gefährliche, verderbliche, entzündbare oder explosive Gegenstände werden nicht befördert. Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit adena-mobil in das Fahrzeug aufgenommen (ausschließlich bei der exklusiven Beförderung). Desweiteren werden verschmutzte Gegenstände, sperriges sowie unzureichend gesichertes oder schlecht verpacktes Gepäck etc. im Fahrzeug nur zugelassen, soweit Beschädigungen, Verschmutzungen oder Gefährdungen ausgeschlossen sind.

3.6 Im übrigen ist die Haftung von adena-mobil in Ziffer 7 geregelt, soweit Ansprüche des Bestellers aus Verkehrssicherungspflichten oder der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Betracht kommen.

4. Pflichten des Bestellers und seiner Personen

4.1 Der Besteller sowie die von ihm mit angemeldeten Personen haben den erforderlichen, sachlich gebotenen Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten. Das gilt vor allem hinsichtlich sicherheits- und ordnungsbezogener Anweisungen.

4.2 Werden schwerwiegende Störungen, die die Transportsicherheit beeinträchtigen auf Unterlassungsverlangen bzw. auf Abmahnung von adena-mobil oder seines Personals nicht beendet, so kann adena-mobil die weitere Beförderung verweigern. Der Anspruch auf die Vergütung bleibt unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen unberührt. Der Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden bleibt unberührt.

5. Rücktritt vom Beförderungsvertrag - Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung

5.1. adena-mobil kann gemäß der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wobei pauschal folgende Stornierungsgebühren erhoben werden:

Rücktritt oder Umbuchung innerhalb 24 Stunden vor dem Abfahrtstermin: Voller Reisepreis

Früherer Rücktritt: kostenlos

Maßgeblich für die Zeitbestimmung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei adena-mobil. Die Schriftform wird dem Kunden empfohlen, telefonische Stornierungen sind nicht möglich. Die Rücktrittserklärung ist nur durch einen schriftliche Bestätigung der adena GmbH wirksam. Der Nachweis geringeren Stornoschadens steht dem Besteller offen.

6. Kündigung des Beförderungsvertrages

6.1 adena-mobil und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen der höheren Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien, erheblich gefährdenden Witterungs- und Straßenverhältnissen, erhebliche Verstöße des Bestellers und seiner Personen gemäß Ziffer 4.2 etc.

6.2 In diesen Fällen hat adena-mobil während der Beförderungszeit die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen erhält adena-mobil eine Vergütung nach seinen üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

7. Haftung

7.1 adena-mobil haftet grundsätzlich im Rahmen des § 23 Personenbeförderungsgesetz für Sachschäden (Ausschluss der Haftung soweit der Sachschaden 1000 EUR übersteigt und nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht).

7.2 Im übrigen ist die vertragliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Unberührt hiervon bleiben die Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach den §§ 823 ff BGB bzw. nach dem Haftpflichtgesetz sowie dem Straßenverkehrsgesetz.

7.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, wobei auf Ziffer 3 dieses Vertrages verwiesen wird.

8. Anzuwendendes Recht

Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

9. Gerichtsstand

Der Besteller kann adena-mobil nur an dessen Sitz verklagen.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen.
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